Eine Saat, die aufgehen kann.
28.06 11:07 - Eine Saat, die aufgehen kann.Gemäß der Insolvenzverordnung (InsO) muss die Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft - innerhalb von drei Wochen - einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, wenn sich das Unternehmen in der Situation der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung befindet. Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann der Antrag vom Schuldner gestellt werden, wenn er etwa...
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